Mittwoch, 23. Mai 2018

Zeitarbeit - Was ist das?



Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit oder doch Mitarbeiter-
überlassung? Was bedeutet das alles eigentlich und wo liegt der Unterschied?

Das möchten wir Dir in diesem Artikel erklären!



Zunächst einmal: Zwischen den oben genannten Begriffen gibt es keinen Unterschied. Sie beschreiben alle synonym dasselbe: Arbeit auf Zeit. Eine Beschäftigungsform, bei der ein Arbeitnehmer bei einem Zeitarbeitsunternehmen gegen Entgelt angestellt wird und für einen bestimmten Zeitraum an ein Kundenunternehmen verliehen wird. Dabei entsteht ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Personaldienstleister (Verleiher), dem Zeitarbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) und dem Kundenunternehmen (Entleiher), bei dem ein Arbeitnehmer tätig ist. Die folgende Übersicht soll Dir dieses Verhältnis veranschaulichen:


Verhältnis zwischen Zeitarbeitnehmer und Personaldienstleister:

Nehmen wir an, der Arbeitnehmer bist Du. Du stehst in einem Arbeitsverhältnis zu uns. Dieses Verhältnis kommt zustande, weil wir einen Arbeitsvertrag geschlossen haben: Du, der Zeitarbeitnehmer und Wir, ZAQUENSIS, der Personaldienstleister. Dieser Vertrag ist regulären Beschäftigungsverhältnissen rechtlich gleichgestellt und  nicht zwingend ein „Zeitvertrag“ (befristeter Arbeitsvertrag). Das heißt, dass für Dich gegenüber uns die arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen und gesetzlichen Arbeitnehmerrechte gelten und wir Dir Deinen Arbeitslohn zahlen. Wir als Personaldienstleister suchen für Dich passende Einsatz- und Arbeitsorte, sorgen für Deine Qualifizierung und Weiterbildung und vermitteln Dich oftmals in eine Anstellung beim Kundenunternehmen. Haben wir für Dich den passenden Einsatzbetrieb gefunden, verfügen wir Dir  gegenüber über eine disziplinarische Weisungsbefugnis. Das heißt, dass wir dafür verantwortlich sind, dass Du zur richtigen Zeit am richtigen Einsatzort auftauchst und Deine Arbeitnehmerpflichten beim Kunden erfüllst. 

     
Verhältnis zwischen Zeitarbeitnehmer und Kundenunternehmen:

Obwohl der Vertrag zwischen uns geschlossen ist, erbringst Du Deine Arbeit im Einsatzbetrieb, dem Kundenunternehmen. Da kein Vertrag zwischen Euch geschlossen wird, erwachsen aus diesem Arbeitsverhältnis keine arbeitsrechtlichen Ansprüche. Das Kundenunternehmen gliedert Dich in seinem Betrieb ein und ist berechtigt, Dir fachliche Anweisungen zu geben. Er verfügt Dir gegenüber also über eine auftragsbezogene Weisungsbefugnis. Sobald der Auftrag abgeschlossen ist und Du Deine Arbeit erbracht hast, endet auch das Arbeitsverhältnis zwischen Dir und dem Einsatzbetrieb. Sollte der Einsatzbetrieb so zufrieden sein, dass er Dich fest anstellen möchte, kommt es zu einer Arbeitnehmerüberlassung. Sollte dem nicht so sein, sind wir an dem Punkt für Dich da: wir suchen für Dich einen neuen passenden Einsatz- und Arbeitsort, der Dir und Deinen Vorstellungen entspricht.
 


Verhältnis zwischen Kundenunternehmen und Personaldienstleister:

Zwischen uns, dem Personaldienstleister und dem Kundenunternehmen, besteht ein Arbeitnehmer-überlassungsvertrag. Dieser regelt die konkrete Tätigkeit, Arbeitszeit im Kundenunternehmen sowie den Preis bzw. Stundenverrechnungssatz. Das Kundenunternehmen zahlt uns, dem Personaldienstleister, eine Vergütung für Deinen Arbeitseinsatz.






Wir hoffen, dass wir mit diesem Artikel das "Geheimnis" Zeitarbeit lüften konnten und Dir einen allgemeinen Überblick verschafft haben. Solltest Du weitere Fragen haben, kannst Du Dich gerne per Email an uns (blog@zaquensis.de) wenden oder im Service-Center in Deiner Nähe nachfragen.


Nutze noch heute Dein Wissen über Zeitarbeit und bewirb Dich bei uns! Wir freuen uns auf Dich!
Dein Team von ZAQUENSIS

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